Früherkennungsuntersuchungen für Ihr Kind
Geschrieben am 14. Juli 2009
Bei der Früherkennungsuntersuchung können zu verschiedenen Zeitpunkten Missbildungen, Behinderungen oder Fehlentwicklungen des Kindes beobachtet und behandelt werden. Manche Fehlfunktion oder Fehlbildung kann bei rechtzeitiger Diagnose vollständig geheilt werden.
Die Neugeboren-Erstuntersuchung (U1)
Die erste Untersuchung des Babies findet unmittelbar nach der Geburt statt. Es wird gewogen und gemessen und es wird untersucht, ob die lebenswichtigen Funktionen vorhanden sind und ob die Beweglichkeit vollständig gegeben ist. Hierbei gibt es eine genaue Checkliste, anhand derer bei einer natürlichen Geburt insgesamt 10 Punkte vergeben werden können. Kinder mit einer Kaiserschnittgeburt können maximal 9 Punkte erreichen.
Direkt nach der Geburt erhalten die Babies Vitamin-K-Tropfen, die gegen innere Blutungen schützen sollen.
An einem der ersten Tage wird dem Baby noch im Krankenhaus etwas Blut aus der Ferse entnommen. Durch die Blutuntersuchung können verschiedene Stoffwechselerkrankungen ausgeschlossen werden.
Die 3. bis 10. Tage im Leben des Babies (U2)
Erstmals werden die Organe, das Skelett, die Mundhöhle und die Sinnesorgane gründlich von einem Kinderazt untersucht.
Die Eltern werden über die Gabe von Vitamin D und Flourid beraten, zudem wird das Kind nochmal gemessen und gewogen und mit Vitamin K versorgt. Der Kinderarzt sollte bei der U2 auch über die Gefahren des plötzlichen Kindstod und über Stillregeln informieren. Weiterhin bekommen die Eltern Anweisungen, auf welche Signale sie in den ersten Wochen zu achten haben.
Die 4. bis 5. Lebenswoche (U3)
Ein weiteres Mal werden die Organe untersucht, aber zusätzlich kann nun auch die körperliche Entwicklung des Kindes beurteilt werden. Es wird überprüft, ob die Gewichtszunahme normal ist und ob Augenreflexe und Gehör fehlerfrei funktionieren.
Der Kinderarzt untersucht bei der U3 auch die Hüftgelenke auf mögliche Fehlstellungen.
Da mit der nächsten Untersuchung auch die erste Impfung des Kindes ansteht, sollten die Eltern grundsätzlich über das Thema aufgeklärt werden. Es gibt zwar eine Reihe von Pflichtimpfungen, aber manche sinnvolle Impfung ist leider noch freiwillig, was uns in Deutschland den zweifelhaften Ruhm eingebracht hat, in dieser Hinsicht mit Usbekistan auf einer Stufe zu stehen.
Der 3. bis 4. Lebensmonat (U4)
Bei der vierten Untersuchung steht die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes auf dem Prüfstand. Die Bewegungen des Kindes werden mit wenigen einfachen Tests überprüft, ausserdem muss ein weiteres Mal das Seh- und Hörvermögen geprüft werden
Im dritten Lebensmonat erhält das Kind die erste kombinierte Schutzimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung und Keuchhusten (Kombinationsimpfstoff) sowie gegen Pneumokokken. Es gibt hier verschiedene Hersteller, die unterschiedliche Qualitäten anbieten. Kassenpatienten erhalten in Deutschland nur einen minderwertigen Impfstoff, der zu leichten Nebenwirkungen führen kann. Leider sind die hochwertigen Impfstoffe etwas teurer und müssen privat bezahlt werden.
Der 6. bis 7. Lebensmonat (U5)
Ein normal entwickeltes Kind hat nach 6 Monaten bestimmte Fähigkeiten entwickelt, die bei der U5 überprüft werden. Natürlich ist die Entwicklung jedes Kindes unterschiedlich, aber gewisse motorische Fähigkeiten und eine uneingeschränkte Beweglichkeit müssen bei allen Kindern vorhanden sein.
Da viele Mütter in dieser Zeit abstillen oder Beikost füttern, wird die U5 auch zu einer Ernährungsberatung genutzt.
Der 10. bis 12. Monat (U6)
Etwa ab dem 10. Lebensmonat fangen die ersten Kinder an zu laufen, die meisten krabbeln oder robben durch die Wohnung. Die Untersuchung richtet sich dementsprechend auch auf diese Fähigkeiten.
Ein weiteres Mal wird die Hörfähigkeit überprüft, doch nun kommen auch die sprachlichen Fähigkeiten dazu, die das Kind zu diesem Zeitpunkt in aller Regel bereits entwickelt hat.
Mit einer weiteren Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hib, Hepatitis B, Kinderlähmung und Pneumokokken wird diese Reihe von Impfungen fortgesetzt. In Kürze stehen die Impfungen
gegen die Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln und Windpocken an, allerdings ist in Deutschland die Ablehnung traditionell dagegen sehr groß. Die Meningokokken-Impfung dagegen sollte eine Pflicht sein.
Mit dieser Untersuchung ist der Zeitraum abgeschlossen, in der sich Ihr Kind in der Kleinkindphase befunden hat. Bei der U7 bis U10 handelt es sich um reine Routinekontrollen, bei der vom Kinderarzt per Augenschein die Entwicklungsstufen des Kindes festgestellt werden. Sie haben eigentlich mit der Früherkennungsuntersuchung nichts mehr zu tun und werden hier daher nur erwähnt.



